Der DGVN-Landesverband Bayern auf der 5. Internationalen Konferenz zum Westsahara-Konflikt in Algier (13./14. Dez. 2014)
360 Vertreter aus 49 Ländern nahmen an der 5. Internationalen Konferenz zum Westsahara-Konflikt teil, die von der Algerisch-Saharauischen Freundschaftsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Botschaft der Saharauischen Demokratischen Republik (SADR) in Algerien organisiert wurde. Es sprachen und diskutierten Parlamentarier, Diplomaten, Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Intellektuelle, Journalisten sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft.
Die West-Sahara-Konferenz fand im Kulturplast von Algier statt
Eine Key-Note-Rede hielt Mohammed Ould Abdelaziz, Generalsekretär der Polisario-Front und Präsident der SADR. Er beklagte anhaltende Plünderungen von Ressourcen und Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten der West-Sahara, wie in Berichten von Amnesty International und Human Rights Watch dokumentiert, und wies darauf hin, dass "die Verantwortung weiterhin bei den Vereinten Nationen liege“, deren Mission MINURSO ja die Aufgabe zur Abhaltung eines Selbstbestimmungsreferendums bereits im Namen trage. Denn die Westsahara sei „die letzte nicht in die Freiheit entlassene Kolonie Afrikas“. Bedauerlicherweise werde die Durchführung eines freien Referendums seit vielen Jahren von Marokko verzögert. Präsident Abdelaziz verurteilte „die voreingenommen Position“ Frankreichs, das Marokko im UNO-Sicherheitsrat abschirme.
Der frühere belgische Senator Pierre Galan bei seinem Vortrag
Längere Statements gaben auch Suzanne Scholte, Vorsitzende der U.S.-Western Sahara Foundation, und der frühere belgische Senator Pierre Galand, Präsident der Europäische Konferenz der Unterstützung und Solidarität mit dem Saharauischen Volk (EUCOCO) ab. Scholte forderte, die MINURSO endlich mit einem Mandat zur Menschenrechtsbeobachtung zu versehen – es sei die einzige VN-Friedensmission, die nicht dazu ermächtigt sei. Galand verwies auf Bestrebungen, mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs die Einbeziehung saharauischer Fischbestände im Zuge des Fischereiabkommens EU-Marokko zu verhindern.
Die New Yorker Rechtsanwältin Kathlyn Thomas, in den 1990er Jahren Leiterin der MINURSO-Rechtsabteilung während der Registrierungsphase, widersprach marokkanischen Einlassungen, dass das Referendum undurchführbar und eine Feststellung der Stimmberechtigten gescheitert sei. Der Identifizierungsprozess sei 1999/2000 auf der Grundlage der zwischen Marokko und der Polisario-Front vereinbarten Kriterien abgeschlossen worden. In der Westsahara, in den Flüchtlingslagern in Algerien wie auch in Marokko, Mauretanien und Spanien seien Interviews durchgeführt worden. Das Referendum könne jederzeit in kurzer Frist abgehalten werden, wenn der politische Wille im VN-Sicherheitsrat dafür vorhanden sei. Doch leider sei die ungelöste Westsaharafrage ein schwarzer Fleck auf der Weste der Vereinten Nationen.
Eine große Delegation kam von Mauretanien: der 1. Botschaftsrat der mauretanischen Botschaft Algier, vier Mitglieder der mauretanisch-saharauischen Parlamentariergruppe sowie Vertreter von NROs und Journalisten. 1975 war Mauretanien noch zusammen mit Marokko in der Westsahara einmarschiert und hatte einen Teil des Territoriums für sich annektiert. Nach militärischen Niederlagen gegen die Kämpfer der Polisario-Front musste es 1979 das Gebiet aufgeben; 1984 erkannte Mauretanien die SADR diplomatisch an.
Zehn junge Männer und Frauen aus den marokkanisch verwalteten Gebieten der Westsahara berichteten von Menschenrechtsverletzungen, politischen Gefangenen und Vermissten.
Der Landesverband Bayern der DGVN hat 2008 eine Studienreise in die von Marokko besetzte Westsahara unternommen und die dort stationierte Mission des Nations Unies pour l'organisation d'un référendum au Sahara occidental (MINURSO) besucht. Hier wie in nachfolgenden Veranstaltungen wurden Vertreter beider Konfliktparteien - Befreiungsbewegung Polsario-Front und Königreich Marokko - gehört. Der stellvertretende DGVN-Landesvorsitzende bekannte sich in seinem Statement zu dem in zahlreichen VN-Resolutionen bekräftigten Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes inklusive der Option der Unabhängigkeit. Er unterstützte die Umsetzung des von beiden Konfliktparteien 1991 angenommenen OAU/VN-Friedensplans.
Die Konferenz verurteilte jedwede Formen des Terrorismus und bekannte sich zur territorialen Einheit von Mali und anderen Staaten der Region