Glanz und Elend des Menschenrechtschutzes im Rahmen der UNO

Wochenendseminar in Zusammenarbeit mit der Akademie für Politische Bildung in Tutzing.

Freitag, 6. Juli bis Samstag, 7. Juli 2007 in den Räumlichkeiten der Akademie für Politische Bildung, Buchensee 1, 82327 Tutzing

Zur Zeit der Gründung der Vereinten Nationen und der Entstehung der Charta waren die Vorstellungen über Konzeptionen von Menschenrechten unterschiedlich klar umrissen. Dennoch formuliert die Präambel der Charta der Vereinten Nationen die Gleich-berechtigung von Mann und Frau und von großen und kleinen Nationen.

Erst im Jahre 1948 genehmigte und verkündete die Generalversammlung der VN die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die zwar keinen völker-rechtlich verbindlichen Charakter besitzt, im Allgemeinen aber als Bestandteil des Rechts der UNO und als Völkergewohnheitsrecht angesehen wird.

Viele Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte finden sich in den beiden internatio-nalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte und haben dadurch den Rang internationaler Abkommen erhalten.

So gut die Idee des internationalen Menschenrechtsschutzes ist, so ambivalent zeigt sich die Realität. Zur Durchsetzung sind Institutionen – Staaten notwendig. Das Souveränitätsrecht der Staaten stellt jedoch ein großes Hindernis für einen Ausbau des internationalen Menschenrechtsschutz dar.

Wir laden Sie ein, sich mit der Entwicklung des Menschenrechtsschutzes zu beschäftigen, nach dem Menschenrecht auf Entwicklung zu fragen, sich mit dem Kosovo auseinander zu setzen und Menschenrechtsverletzungen in Sudan und Palästina zu diskutieren.